Die Führerscheinprüfung wird i.d.R. an einem Tag abgelegt und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Einem Führerscheinbewerber kann der praktische Prüfungsteil (Motor) erlassen werden, wenn er zuvor den Sportbootführerschein See erworben hat. Die praktische Segelprüfung ist allerdings zu absolvieren. Ausnahme: Inhaber des Bodenseeschifferpatents D sind von der praktischen Segelprüfung befreit. Gleiches gilt für die praktische Motorprüfung für Inhaber des Bodenseeschifferpatents A.
Der umgekehrte Fall, also die Anrechnung der praktischen Motorprüfung auf den Sportbootführerschein See ist leider nicht möglich.
Weitere Ausführungen hierzu erhalten sie in unseren schriftlichen Informationsmaterialien.
Hier können Sie unseren Prospekt downloaden.
Hier können sie alternativ unseren Prospekt mit der Post anfordern.
Hinweis: Die FERNSEGELSCHULE will sich ab der Saison 2011 mehr auf ihr eigentliches Kerngeschäft, der Vermittlung des prüfungsrelevanten Wissens zum Erwerb von Sportboot-Führerscheinen im Fernunterricht kümmern.
Daher führen wir selbst nur noch zwei mal im Jahr Führerschein-Törns in eigener Regie durch. Um unseren Kunden mehr Flexibilität in ihrer Planung zu bieten, arbeiten wir in diesem Segment ab sofort mit einer der renomiertesten Sportbootschulen Europas zusammen. SAILING ISLAND (www.sailingisland.de) bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, Praxiswissen zu erwerben und an Prüfungstörns für alle Sportbootführerscheine zeitnah zur Theorieausbildung teilnehmen zu können.
Törns, die von SAILING ISLAND durchgeführt werden, erfolgen unter den dortigen Bedingungen. Die FERNSEGELSCHULE ist Ihnen aber bei den organisatorischen Angelegenheiten, rund um eine Törnbuchung, gerne behilflich.