Fernlehrgang oder Ausbildungs-/Meilentörn buchen
Das Fernunterrichtsschutzgesetz schreibt es den Anbietern entsprechender Dienstleistungen zwingend vor, zur Erbringung der Leistungen einen Fernunterrichtsvertrag abzuschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kunden über mögliche Risiken ebenso aufgeklärt werden, wie über Ihr Recht, einen bereits geschlossenen Vertrag zu kündigen oder ggf. von diesem zurück zu treten.
Daher steht vor dem Vergnügen der Abschluss eines Vertrags, dessen Form und Inhalte uns gleichermaßen vorgegeben sind.
Wenn Sie bei der Fernsegelschule einen Fernlehrgang oder einen Ausbildungs- bzw. Meilentörn buchen wollen, füllen Sie einfach das nachstehende beigefügte Mail aus, indem Sie auf den Schaltknopf "Vorbuchung" klicken.
Mit der Absendung dieses Mails kommt noch kein Ausbildungs- oder Törnvertrag zustande. Wir setzen uns nach Eingang des Mails mit Ihnen in Verbindung und übersenden die erforderlichen Unterlagen. Erst nach dem Unterzeichnen des Fernunterrichts- oder Törnvertrags, kommt ein Ausdildungsvertrag zustande.